Alexander Ulrich - Mitglied des deutschen Bundestages

Pferdekaufvertrag - Pferdekauf ist Vertrauenssache

In früheren Zeiten war es üblich einen Pferdekauf per Handschlag zu besiegeln. Dieses ist zum Teil auch heute noch auf Pferdemärkten so. Diese Art von Pferdekauf ist allerdings fraglich. Wer nur auf die Aussagen und Versprechungen eines Pferdehändlers setzt, kann unter Umständen später enttäuscht werden, wenn sich herausstellt, dass das Pferd nicht die versprochenen Charaktereigenschaften besitzt. Weiterhin ist einem Pferd nicht jede Krankheit sofort anzumerken die es in sich trägt und die der Laie oft unbemerkt "mitkauft". Sicher gehen Käufer - letztendlich auch Händler - mit einem Pferdekaufvertrag.

Inhalt des Pferdekaufvertrages

Neben den Daten/Namen des Verkäufers sowie des Käufers, müssen die Details über das Pferd im Pferdekaufvertrag stehen. Dies sind Angaben über Rasse, Geschlecht, Farbe, Alter und Größe. Wird ein Fohlen gekauft, kann auch das zu erwartende Endstockmaß eingetragen sein. Abzeichen, wie Blesse oder Stern müssen im Pferdekaufvertrag nicht zwingend aufgeführt sein. Diese Angaben sind im Pferdepass eingetragen, den jeder Pferdebesitzer mit dem Kauf eines Pferdes erhält. Dieser enthält im Übrigen auch die Lebensnummer, die im Pferdekaufvertrag auch angegeben werden kann. Im Pferdekaufvertrag müssen allerdings Details zur gesundheitlichen Beschaffenheit angegeben werden. Handelt es sich bei dem Pferd z. B. um einen Exzemer oder um einen Kopper, muss dies im Pferdekaufvertrag stehen. Ebenso Angaben über die letzte Tierärztliche Untersuchung mit deren Ergebnis. Die letzte Impfung, Details über Charaktereigenschaften und Ausbildungstand gehören ebenfalls in den Pferdekaufvertrag. So muss angegeben werden, ob das Pferd roh, angeritten oder ausgebildet ist, ob es sich verladen lässt und Schmiedefromm ist. Nur wenn möglichst viele Informationen über das Pferd im Pferdekaufvertrag aufgeführt sind, kann der Käufer bei gerechtfertigten Mängeln vom Pferdekaufvertrag zurücktreten. Hat ein Verkäufer Details unwissentlich nicht im Pferdekaufvertrag angegeben, hat der Käufer nicht unbedingt die Möglichkeit vom Pferdekaufvertrag zurückzutreten, es sei denn es lässt sich nachweisen, das die Mängel bereits beim Verkäufer aufgefallen sind. Stellt sich im nachhinein heraus, dass das Pferd Unarten hat, die bereits beim vorherigen Besitzer / Verkäufer auftraten, so kann der Pferdekaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

Pferdekaufvertrag - Ankaufsuntersuchung

Sie ist kein Muss, aber sie erspart im nachhinein Ärger und Kosten. Die Kosten der Ankaufsuntersuchung können zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden, oder von einer Partei alleine übernommen werden. Diese Vereinbarung gehört ebenso in den Pferdekaufvertrag. Grundsätzlich lässt sich sagen dass jeder Käufer einen Pferdekaufvertrag verlangen sollte. Nur so lassen sich Kosten, Zeit und Ärger im Nachhinein ersparen. Ist das Pferd erst einmal da und die Verbindung zwischen Mensch und Tier wächst, ist es umso ärgerlicher wenn man sich mit Unarten oder Krankheiten auseinandersetzen muss. Ein Pferdekaufvertrag schafft somit Sicherheit. Wichtige Informationen zur Ankaufuntersuchung finden Sie bei http://www.pferd-versichert.de.