Pferdekaufvertrag - Pferdekauf ist Vertrauenssache
In früheren Zeiten war es üblich einen Pferdekauf per Handschlag zu besiegeln.
Dieses ist zum Teil auch heute noch auf Pferdemärkten so. Diese Art von
Pferdekauf ist allerdings fraglich. Wer nur auf die Aussagen und Versprechungen
eines Pferdehändlers setzt, kann unter Umständen später enttäuscht werden, wenn
sich herausstellt, dass das Pferd nicht die versprochenen Charaktereigenschaften
besitzt. Weiterhin ist einem Pferd nicht jede Krankheit sofort anzumerken die es
in sich trägt und die der Laie oft unbemerkt "mitkauft".
Sicher gehen Käufer - letztendlich auch Händler - mit einem Pferdekaufvertrag.
Inhalt des Pferdekaufvertrages
Neben den Daten/Namen des Verkäufers sowie des Käufers, müssen die Details über
das Pferd im Pferdekaufvertrag stehen. Dies sind Angaben über Rasse, Geschlecht,
Farbe, Alter und Größe. Wird ein Fohlen gekauft, kann auch das zu erwartende
Endstockmaß eingetragen sein.
Abzeichen, wie Blesse oder Stern müssen im Pferdekaufvertrag nicht zwingend
aufgeführt sein. Diese Angaben sind im Pferdepass eingetragen, den jeder
Pferdebesitzer mit dem Kauf eines Pferdes erhält. Dieser enthält im Übrigen auch
die Lebensnummer, die im Pferdekaufvertrag auch angegeben werden kann.
Im Pferdekaufvertrag müssen allerdings Details zur gesundheitlichen
Beschaffenheit angegeben werden. Handelt es sich bei dem Pferd z. B. um einen
Exzemer oder um einen Kopper, muss dies im Pferdekaufvertrag stehen. Ebenso
Angaben über die letzte Tierärztliche Untersuchung mit deren Ergebnis. Die
letzte Impfung, Details über Charaktereigenschaften und Ausbildungstand gehören
ebenfalls in den Pferdekaufvertrag. So muss angegeben werden, ob das Pferd roh,
angeritten oder ausgebildet ist, ob es sich verladen lässt und Schmiedefromm
ist. Nur wenn möglichst viele Informationen über das Pferd im Pferdekaufvertrag
aufgeführt sind, kann der Käufer bei gerechtfertigten Mängeln vom
Pferdekaufvertrag zurücktreten.
Hat ein Verkäufer Details unwissentlich nicht im Pferdekaufvertrag angegeben,
hat der Käufer nicht unbedingt die Möglichkeit vom Pferdekaufvertrag
zurückzutreten, es sei denn es lässt sich nachweisen, das die Mängel bereits
beim Verkäufer aufgefallen sind. Stellt sich im nachhinein heraus, dass das
Pferd Unarten hat, die bereits beim vorherigen Besitzer / Verkäufer auftraten,
so kann der Pferdekaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.
Pferdekaufvertrag - Ankaufsuntersuchung
Sie ist kein Muss, aber sie erspart im nachhinein Ärger und Kosten.
Die Kosten der Ankaufsuntersuchung können zwischen Käufer und Verkäufer
aufgeteilt werden, oder von einer Partei alleine übernommen werden. Diese
Vereinbarung gehört ebenso in den Pferdekaufvertrag.
Grundsätzlich lässt sich sagen dass jeder Käufer einen Pferdekaufvertrag
verlangen sollte. Nur so lassen sich Kosten, Zeit und Ärger im Nachhinein
ersparen. Ist das Pferd erst einmal da und die Verbindung zwischen Mensch und
Tier wächst, ist es umso ärgerlicher wenn man sich mit Unarten oder Krankheiten
auseinandersetzen muss. Ein Pferdekaufvertrag schafft somit Sicherheit.
Wichtige Informationen zur Ankaufuntersuchung finden Sie bei
http://www.pferd-versichert.de.