Gesetzgebung in Deutschland

Die Gesetzgebung in Deutschland

Jede Verfassung hat ihre eigene Gesetzgebung, also hat jedes Land ihre eigene Gesetzgebung. Was ist überhaupt die Gesetzgebung ?
Die Gesetzgebung kann man leicht verständlich erklären, die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen, also die Schaffung von Gesetzen und Rechten für die Bevölkerung eines Landes.
In einer Demokratie wie in Deutschland hat das Parlament die legislative Staatsgewalt.
In Deutschland ist die Gesetzgebung des Bundes im Grundgesetz geregelt. So ist es auch bei vielen anderen Ländern. Die Gesetzgebung führt der Bundestag aus. Allerdings nicht alleine, auch andere Regierungsorgane sind daran beteiligt, zum Beispiel in Deutschland der Bundespräsident, die Bundesregierung und der Bundesrat. In der deutschen Verfassung ist festgelegt, dass die einzelnen 16 Bundesländer das Recht der Gesetzgebung für sich inne haben, das geht soweit das Grundgesetz es nicht auf den Bund übertragen hat.
Der Gesetzgeber ist nicht frei in seinen Entscheidungen, sondern an die Verfassung gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Grundrechte dürfen nie verletzt werden, die Grundrechte können unter bestimmten umständen auf gewisse Art und Weise eingeschränkt werden, dürfen aber nicht total verletzt werden.

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland:

Das Gesetzgebungsverfahren des Bundes braucht das mitwirken und die Zustimmung von bestimmten Verfassungsorganen.
Die Regeln im Grundgesetz (GG) sind entscheidend, ebenso die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) und die Geschäftsordnung des Bundesrates (GOBR).

Wie wird denn ein Gesetz festgelegt?

Folgende Verfassungsorgane können Vorschläge machen und ein konkretes Gesetz vorschlagen:

  • Der Bundesrat
  • Die Bundesregierung
  • Mitgliedern des Bundestages
Die Mitglieder des Bundestages werden auch als Parlament bezeichnet. Dabei gibt es auch bestimmte Richtlinien für die Erlassung von Gesetzen, entweder eine ganze Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten müssen dem Vorschlag zustimmen.
Der Vorgang der Gesetzerlassung/ Bestimmung ist dabei unterschiedlich, es dauert unterschiedlich lange je nach Schwerpunkt und Thema.
Der Gesetzvorschlag durchläuft alleine drei mal den Bundestag in drei individuellen Beratungen der Mitglieder des Bundestages.
Erst einmal im deutschen Bundestag, wird der Entwurf dann ausgedruckt bekommt die Form einer Bundestagsdrucksache. Dieses Dokument wird dann an alle Parlamentarier verteilt und den Bundesministerien zur Kenntnisnahme gegeben.
Ja, ein Gesetz wird nicht von heute auf morgen erlassen, es ist ein langes Prozedere bis zum entgültigen Ergebnis.