Der Deutsche Bundestag
Der Bundestag stellt im System der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt (Legislative) dar. Dadurch wird er zu einem der bedeutendsten politischen Organe in der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1949 werden im Abstand von vier Jahren jeweils 598 Abgeordnete mittels einer demokratischen Wahl vom deutschen Volk beauftragt, stellvertretend für dieses wichtige innen- sowie außenpolitische Entscheidungen zu treffen. Neben seiner Funktion als repräsentatives Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident stets auch Vorsitzender des Bundestages. Er ist unter anderem für die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers zuständig. Im Jahr 1999 hat der Deutsche Bundestag seinen Sitz von Bonn in die Bundeshauptstadt Berlin verlegt und seinen Plenarsaal dort im Reichstagsgebäude eingerichtet.
Sitzverteilung im Bundestag
Laut Grundgesetz bestimmt das Ergebnis der Bundestagswahl die Verteilung der Sitze im Bundestag. Jeder Bundesbürger hat bei dieser Wahl genau zwei Stimmen. Eine dieser Stimmen erhält ein Kandidat aus dem entsprechenden Wahlkreis, der im Falle eines Wahlsieges ein Direktmandat erhält, und die andere gibt der Wähler einer Partei, an welche nach der Wahl, abhängig von der Zahl der Stimmen, Mandate im Bundestag vergeben werden. Im Jahr 2009 wurde erstmals, anstelle des zuvor üblichen Hare/Niemeyer Verfahrens, das Sainte-Laguë/Schepers Verfahren zur genauen Bestimmung der Sitzverteilung angewandt. Ziel ist es, dass sämtliche Sitze im Parlament genau dieselbe Anzahl von Wählerstimmen repräsentieren. Wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr nach dem Ergebnis der Verhältniswahl zustehen, entstehen so genannte Überhangmandate. Der Bundestag hat in seiner Zusammensetzung nach der Wahl im Jahr 2009 24 Überhangmandate und somit 622 Abgeordnete.
Aufgaben des Bundestags
Dem Deutschen Bundestag obliegt unter anderem die Wahl des Bundeskanzlers, die Gesetzgebung und die Verwaltung des Staatshaushaltes. Die Abgeordneten treffen Entscheidungen, die dem Wohle des deutschen Volkes dienlich sein sollen. Hierzu werden Gesetzesentwürfe vorgebracht, diskutiert und verabschiedet. Dies geschieht in öffentlichen Sitzungen, die der Schaffung der nötigen Transparenz dienen. Somit wird die Politik der Gesellschaft zugänglich und jeder Bundesbürger kann sich jederzeit über das politische Geschehen informieren. Darüber hinaus hat der Bundestag die Pflicht, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Notfalls können die Abgeordneten dem Handeln der Bundesregierung mittels eines konstruktiven Misstrauensvotums Einhalt gebieten und die Bildung einer neuen Regierung fordern (so geschehen in den Jahren 1972 und 1982). Jegliche Regierungsabsichten sind also an die Zustimmung des Bundestages gebunden. Nicht einmal der Bundeskanzler kann seine politischen Ziele verwirklichen, wenn er nicht über das Vertrauen der Abgeordneten verfügt.
