Die Bundesregierung

Bundesregierung

Die Bundesregierung von Deutschland übt die exekutive Gewalt im Staat aus. Eine andere Bezeichnung ist Bundeskabinett.

Woraus besteht die Bundesregierung und welche Kompetenzen gibt es?
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin und den verschiedenen Bundesministern.
Der Bundeskanzler ist der Regierungschef und bestimmt die Richtlinien der Politik (so genannte Richtlinienkompetenz). Außerdem bestimmt er die Bundesminister. Er wird vom Bundestag gewählt.
Die Bundesminister werden vom Bundespräsidenten ernannt. Dies geschieht meist aufgrund eines Vorschlages des Bundeskanzlers.
Die Bundesminister sind für jeweils ein bestimmtes Fachressort wie zum Beispiel das Wirtschaftsministerium verantwortlich. Dabei wird der Umfang ihrer Aufgabenbereiche vom Bundeskanzler festgelegt.
Nach dem so genannten Kollegialprinzip kann die Bundesregierung Entscheidungen treffen, wenn sich zwei Bundesminister in einem Punkt uneinig sind.
Zur Unterstützung der Bundesregierung werden Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister eingesetzt. Sie sind war formalrechtlich gesehen keine Mitglieder der Bundesregierung, aber sie unterstützen die Regierung bei ihren Aufgaben.
Administrative Aufgaben der Bundesregierung werden zumeist vom Kanzler weitergegeben an den Chef des Bundeskanzleramtes. Er kümmert sich im Auftrag des Bundeskanzlers um die Verwaltungsabläufe. Formal gesehen nimmt er die Geschäfte eines Staatssekretärs der Bundesregierung wahr. Das Bundeskanzleramt hat grundsätzlich die Aufgabe, alle wichtigen Informationen für die Tätigkeit des Bundeskanzlers zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen. Dabei arbeitet es eng mit den Bundesministern zusammen.

Verfassung und Geschäftsordnung regeln das Wichtigste

In Art. 62 bis 69 des Grundgesetzes (GG) wird die Rolle der Bundesminister genauer definiert. So wird hierin geregelt, dass bei Übernahme des Amtes der Amtseid geleistet werden muss.
In der Geschäftsordnung der Bundesregierung sowie in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien wird die Arbeitsweise der Bundesminister geregelt. Danach gilt die Bundesregierung auch nur dann als beschlussfähig, wenn über die Hälfte der Mitglieder versammelt sind.

Welche Vertretungen gibt es bei Abwesenheit?

In der Geschäftsordnung der Bundesregierung ist genau geregelt, wie bei Abwesenheit einzelner Mitglieder der Bundesregierung die Vertretung gehandhabt wird.
Wenn der Bundeskanzler abwesend ist, wird der Vorsitz der Bundesregierung vom stellvertretenden Bundeskanzler übernommen. In Artikel 69 des Grundgesetzes ist geregelt, dass der Bundeskanzler selbst einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter ernennt. Die Vertretungsvollmacht umfasst dabei alle Aufgaben und Rechte des Kanzlers. In der Praxis ist meist der Außenminister zugleich Vizekanzler.
Ist ausnahmsweise der Vizekanzler auch verhindert, so bekommt der Bundesminister mit der längsten Amtszeit in der Bundesregierung den Vorsitz.